Vorladung btmg – soforthilfe
Vorladung der Polizei
BtMG erhalten?
Strafverteidigung im Bereich BtMG (Drogendelikte) setzt Erfahrung voraus.
Vertrauen Sie uns.
Vorladung BtMG
Sie haben eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten? Geht es um eine Ermittlungssache wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)? Dann fragen Sie sich natürlich, was Sie jetzt tun sollen. Hier erfahren Sie mehr.
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Sie sind Beschuldigter und haben eine Vorladung der Polizei erhalten? Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich unseren BtMG Anwalt. Bundesweite und langjährige Erfahrung im Bereich BtMG (Drogendelikte).
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Erfahre mehr über die bundesweite Anwaltskanzlei Scherübel für Strafrecht BtMG.
Warum erhalte ich eine Vorladung?
Die Gründe, warum Sie in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten sind, können vielfältig sein. Beispiele:
- Ein anderer Beschuldigter hat gegen Sie ausgesagt, weil er sich dadurch einen Straferlass oder eine Strafmilderung erhofft (§ 31 BtMG).
- Der Verdacht ist aufgrund einer Telefonüberwachung oder durch die Auswertung von Handydaten anderer Personen entstanden.
- Bei einer Hausdurchsuchung wurden Spuren gefunden, die auf Ihre Person hindeuten.
- Beim Zoll wurde ein verdächtiges Paket sichergestellt, das an Sie adressiert war.
All dies kann dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft oder Polizei auf Sie aufmerksam wird und der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz entsteht – zu Recht oder zu Unrecht. Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln sind in der Praxis des Strafrechts häufig. Deshalb gibt es bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft oft spezialisierte Abteilungen.
Was sind Betäubungsmittel?
Die vom Gesetzgeber als Betäubungsmittel eingestuften Substanzen sind in den Anlagen I, II und III des BtMG aufgeführt. Üblicherweise geht es hier um Heroin, Ecstasy, LSD, Morphium, Methadon, Amphetamine, Cannabis, Barbiturate und bestimmte Benzodiazepine. Nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen Alkohol und Nikotin.
Das BtMG regelt detailliert, welche Handlungen im Zusammenhang mit welchen Drogen erlaubt und verboten sind. Einige Handlungen können als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sanktioniert werden.
Um welche Delikte geht es und welche Strafen sind möglich?
Die Vorladung zu einer Vernehmung zeigt, dass gegen Sie bereits ermittelt wird. Es liegt der Verdacht einer Straftat nach dem BtMG vor. Diese sind in den §§ 29 ff. BtMG aufgeführt. Es geht hier unter anderem um:
- den Erwerb und Verkauf,
- den unerlaubten Besitz,
- den Anbau oder die Herstellung
- oder die Einfuhr oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln.
Hier sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen möglich. In einigen Fällen drohen Freiheitsstrafen von mindestens einem bis mindestens zwei Jahren. Das gilt insbesondere bei gewerbsmäßiger Begehung oder wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt.
In § 32 BtMG sind Taten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln aufgeführt, die als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen sanktioniert werden können.
Was sollte ich als Beschuldigter tun?
Die wichtigste Regel in jedem Strafverfahren ist: Schweigen Sie! Machen Sie keine Angaben zum Sachverhalt, ohne vorher mit einem Rechtsanwalt gesprochen zu haben. Wenn Sie eine Vorladung zur Vernehmung erhalten haben, suchen Sie einen Rechtsanwalt auf und reden Sie mit ihm über den Sachverhalt. Sie müssen dann nicht zur Vernehmung erscheinen. Denn der Anwalt wird die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht übernehmen, wenn Sie dies vereinbaren.
Warum sollten Sie zunächst schweigen? Ganz einfach: In vielen Fällen verfügen die Behörden nur über Indizien, die allein nicht für eine Verurteilung ausreichen. Polizei und Staatsanwaltschaft hoffen auf eine Aussage von Ihnen, die vor Gericht verwertet werden kann – oder zu neuen Beweisen führt. Zum Beispiel zu bisher unbekannten Zeugen. Oft werden auch andere Straftaten, von denen die Ermittlungsbehörden bisher nichts wussten, durch unvorsichtige Aussagen aufgedeckt.
Alles, was Sie Ihrem Anwalt erzählen, unterliegt dagegen der beruflichen Schweigepflicht.
Was ist der Sinn einer polizeilichen Vernehmung?
Die Vorladung zu einer Vernehmung heißt, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet hat. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich zu dem Vorwurf zu äußern.
Wichtig: Eine Vernehmung ist keine Gerichtsverhandlung. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen. Dies gilt nur für eine staatsanwaltschaftliche Vernehmung. Jedoch können Sie auch dort von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und lediglich Ihre Personalien angeben.
In der Praxis wird eine polizeiliche Vernehmung meist angeordnet, um ein Geständnis oder eine Selbstbelastung des Beschuldigten zu erreichen. Bedenken Sie aber bitte, dass Sie niemals verpflichtet sind, an Ihrer eigenen Überführung mitzuwirken.
Die Notwendigkeit anwaltlicher Beratung
Setzen Sie sich umgehend mit einem Anwalt in Verbindung, wenn Sie eine Vorladung zur Polizei erhalten haben. Diese Vorgehensweise sichert Ihre Interessen optimal. Denn Fakt ist: Der Beschuldigte ist – auf sich allein gestellt – gegenüber den staatlichen Verfolgungsorganen immer in einer schlechteren Position. In der Regel ist er praktisch nicht ausreichend über den Umfang seiner Rechte informiert. Und er kennt auch nicht den Stand der Ermittlungen. Ihr Verteidiger wird dagegen die Ermittlungsakte anfordern, um zu wissen, über welche Informationen die Polizei und die Staatsanwaltschaft verfügen.
Bedenken Sie bitte: Jede unbedachte Äußerung kann Sie in Gefahr bringen. Aber kein Gericht darf es Ihnen negativ auslegen, dass Sie von Ihrem gesetzlich festgelegten Schweigerecht Gebrauch machen. Kein Gericht steht über dem Gesetz.
Was kann ein Anwalt für mich tun?
Das im Grundgesetz verankerte Rechtsstaatsprinzip und das Recht auf ein faires Verfahren nach der Menschenrechtskonvention (Art. 6 MRK) schützt jeden, gegen den ein staatliches Ermittlungsverfahren läuft. Das gilt natürlich auch, wenn es um BtMG-Straftaten geht.
Aber: Ein wirklich faires Verfahren, in dem eine annähernde Waffengleichheit
zwischen dem Beschuldigten und dem Ankläger besteht, ist in der Praxis nur durch den Beistand eines professionellen Juristen möglich.
1. Ersatz der Vernehmung durch anwaltlichen Kontakt zu den Ermittlungsbehörden
Der erste Schritt ist besonders wichtig, um für das gesamte folgende Verfahren eine für Sie als Beschuldigten günstige Ausgangslage zu schaffen. Ihr Anwalt wird sich mit der Polizei in Verbindung setzen und erklären, dass Sie nicht zur Vernehmung erscheinen werden. Es geht zunächst darum, Einsicht in die Akten zu bekommen. Auf der Basis dieser Informationen wird der Anwalt gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
2. Das weitere Vorgehen
In jeder Phase des Verfahrens wird Ihnen der Anwalt zur Seite stehen und Sie stets umfassend beraten. Es kommt darauf an, das Verfahren möglichst so zu beenden, dass Ihre Interessen und Ihre Rechte optimal gewahrt werden. In vielen Fällen ist es möglich, eine Hauptverhandlung und damit ein Urteil zu vermeiden. Mögliche Lösungen im Sinne des Beschuldigten sind zum Beispiel:
- die Einstellung des Verfahrens wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts (das ist die optimale Lösung),
- die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit,
- die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen und Weisungen.
Wird das Verfahren nicht eingestellt, drohen ein Strafbefehl oder eine Gerichtsverhandlung. Spätestens dann ist ein rechtlicher Beistand durch einen Strafverteidiger nicht mehr verzichtbar. Denn es geht um Geldstrafen und Freiheitsstrafen – und um mehr. Bedenken Sie bitte: Auch vermeintlich geringe Geldstrafen oder Bewährungsstrafen können dramatische Folgen haben:
- berufliche Konsequenzen aufgrund eines Eintrags im Führungszeugnis,
- Entziehung der Fahrerlaubnis,
- Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung).
Kontaktieren Sie einen Anwalt!
Mit unserer bundesweiten Anwaltskanzlei für BtMG Strafverfahren schließen Sie viele Risiken eines Strafverfahrens aus und stellen sicher, dass Ihre Rechte umfassend gewahrt werden. Der Ausgang eines solchen Verfahrens hängt wesentlich von den ersten Reaktionen ab. Setzen Sie sich deshalb umgehend unverbindlich und für eine kostenlose Ersteinschätzung mit uns in Verbindung, wenn Sie eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben. Mit diesem Schritt setzen Sie die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung im BtMG-Strafverfahren.

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